Aktuell - Fördermittel
06.07.2010
Absenkung der Einspeisevergütung in zwei Schritten - 01.07 2010 und 01.10.2010
BMU Pressedienst Nr. 104/10 -- Solarförderung - Vermittlungsausschuss
Röttgen begrüßt Vermittlungsergebnis zur Solarförderung
-- Signal für Investoren, Unternehmer und Verbraucher
Bundesumweltminister Norbert Röttgen hat die gestrige Einigung im Vermittlungsausschuss zur Kürzung der Solarförderung im Erneuerbare-Energien-Gesetz begrüßt. „Das ist ein wichtiges Signal: Investoren und Unternehmer haben jetzt Klarheit für ihre Investitionsentscheidungen und Verbraucherinnen und Verbraucher haben nun endlich Gewissheit, dass die Solarförderung nicht ins Unermessliche steigt“, sagte Röttgen.
Der Vermittlungsausschuss hat sich gestern Abend (Montag, 5. Juli) darauf verständigt, die vorgesehene Kürzung der Einspeisevergütung für Solarstrom in zwei Schritten vorzunehmen. Bisher war nur ein einziger Schritt im Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages vom 6. Mai 2010 vorgesehen. Es bleibt bei darin vorgesehenen Absenkung ab 1. Juli 2010, aber zunächst nur um 13 Prozent für Dachflächenanlagen, um 8 Prozent für Freiflächenanlagen auf sogenannten Konversionsflächen, dies sind beispielsweise Militärflächen oder ehemalige Industriestandorte sowie um um 12 Prozent für Anlagen auf sonstigen Freiflächen, also beispielsweise in Gewerbegebieten. Im Übrigen bleibt der Gesetzesentwurf unverändert. Dies betrifft auch die Streichung der Vergütung für Ackerflächen. Der jeweils gegenüber dem ursprünglichen Entwurf fehlende Absenkungsschritt von 3 Prozent erfolgt zum 1. Oktober dieses Jahres.
„Diese Absenkung ist überfällig. Denn die Schere zwischen rasch sinkenden Anlagenkosten und nur langsam sinkenden Vergütungssätzen hat sich in den letzten Monaten immer weiter geöffnet. Wenn Investoren unakzeptable Renditen erzielen, die die Mehrheit der Verbraucher über die Stromrechnung bezahlt haben, dann diskreditiert dies den Ausbau der erneuerbaren Energien insgesamt“, sagte der Bundesumweltminister.
Quelle: Hrsg: BMU-Pressereferat, Alexanderstraße 3, 10178 Berlin
Internet: _http://www.bmu.de/presse_
Berlin, 03.05.2010 - Nr. 059/10
Marktanreizprogramm und Vorhaben der Klimaschutzinitiative müssen gestoppt werden
Der Deutsche Bundestag hatte mit dem Bundeshaushalt 2010 eine qualifizierte Haushaltssperre beim Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien beschlossen. Das Bundesumweltministerium hat sich in den vergangenen Wochen intensiv um eine Aufhebung dieser Haushaltssperre bemüht und einen entsprechenden Antrag beim Bundesfinanzministerium gestellt. Die Weiterleitung dieses Antrags an den Haushaltsausschuss wurde vom Bundesfinanzministerium jetzt abgelehnt.
Die Haushaltssperre hat die Einstellung der Förderung für Solarkollektoren, Biomasseheizungen und Wärmepumpen zur Folge. Auch die Programme, die das Bundesumweltministerium im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative fördert, sind davon betroffen.
Konkret bedeutet das: Ab sofort können für Solarkollektoren, Biomasseheizungen und Wärmepumpen keine Investitionszuschüsse mehr gewährt werden. Mit den Förderanträgen, die in diesem Jahr bereits beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingegangen sind, sind die für 2010 noch zur Verfügung stehenden Fördermittel bereits aufgebraucht. Ab sofort können daher auch keine neuen Förderanträge mehr entgegengenommen werden.
Die Sperrung der Haushaltsmittel hat auch Auswirkungen auf die Programme der Nationalen Klimaschutzinitiative. Das Förderprogramm für kleine Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (Mini-KWK) und das Programm zur Förderung von Klimaschutzprojekten in Kommunen müssen sogar rückwirkend gestoppt werden, da schon mit den bereits bewilligten Anträgen das Budget, das für 2010 zur Verfügung steht, voll ausgeschöpft wird. Rückwirkend heißt, dass Anträge, die aus dem vergangenen Jahr vorliegen und noch nicht bewilligt worden sind, nicht mehr genehmigt werden können. Die Förderung von kommunalen Klimaschutzprojekten kann erst 2011 weiter fortgeführt werden, unter der Voraussetzung, dass im kommenden Jahr wieder Haushaltsmittel verfügbar sind.
Auch das gemeinsame Förderprogramm mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau ist von der Haushaltssperre betroffen. Auch hier können keine neuen Anträge mehr entgegen genommen werden.
Quelle: http://www.bmu.de/pressemitteilungen/aktuelle_pressemitteilungen/pm/45961.php
28.01.2010
Energetische Gebäudesanierung wird weiter gefördert
Obwohl der Bundeshaushalt 2010 noch nicht beschlossen ist, werden die gestoppten Programme zur CO2-Gebäudesanierung verlängert. Damit können die Mittel wieder ungehindert fließen. Von Patrick Choinowski
Der Haushaltsausschuss des Bundestags stimmte dem Vorschlag von Bundesbauminister Peter Ramsauer zu, die Förderprogramme der CO2-Gebäudesanierung zu verlängern. Damit kann die KfW Anträge auf zinsverbilligte Kredite und Zuschüsse für energieeffizientes Bauen und Sanieren bewilligen. "Wir konnten den Januar durch Umschichtung von Mitteln überbrücken", begründete der CSU-Politiker den Beschluss. Ursprünglich sollte erst bei der Verabschiedung des Haushalts 2010 über die Verlängerung der Förderprogramme entschieden werden. "Das gewährleistet die notwendige Planungssicherheit für die Investoren", zeigten sich Handwerkspräsident Otto Kentzler und der Präsident des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes (ZDB), Hans-Hartwig Loewenstein zufrieden.
Der Haushaltsausschuss des Bundestags stimmte dem Vorschlag von Bundesbauminister Peter Ramsauer zu, die Förderprogramme der CO2-Gebäudesanierung zu verlängern. Damit kann die KfW Anträge auf zinsverbilligte Kredite und Zuschüsse für energieeffizientes Bauen und Sanieren bewilligen. "Wir konnten den Januar durch Umschichtung von Mitteln überbrücken", begründete der CSU-Politiker den Beschluss. Ursprünglich sollte erst bei der Verabschiedung des Haushalts 2010 über die Verlängerung der Förderprogramme entschieden werden. "Das gewährleistet die notwendige Planungssicherheit für die Investoren", zeigten sich Handwerkspräsident Otto Kentzler und der Präsident des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes (ZDB), Hans-Hartwig Loewenstein zufrieden.
Im Haushaltsentwurf hat das Bundesbauministerium laut Ramsauer 1,1 Milliarden Euro für energieeffizientes Bauen und Sanieren bereitgestellt. Dem Handwerks- sowie dem Bauverband ist das jedoch zu wenig. "Wir sehen das mit großer Sorge und Unverständnis", kommentieren Kentzler und Loewenstein. Sie kritisieren, dass die Fördermittel zurückgefahren werden: "Statt 2,2 stehen nun nur noch 1,1 Milliarden Euro zur Verfügung." Das bremse die Sanierungsaktivitäten und gefährde durch den "zu erwarteten Nachfragerückgang hoch qualifizierte Arbeits- und Ausbildungsplätze".
ZDH und ZDB fordern die Bundesregierung daher auf, "mindestens das ursprünglich vorgesehene Fördervolumen von 1,5 Milliarden Euro" für das laufende Jahr bereitzustellen. "Deutschlands Klimaschutzziele werden nur erreicht, wenn das bisherige Sanierungstempo verstärkt wird– ein Rückgang der Förderung wäre kontraproduktiv", sagten Kentzler und Loewenstein. Ramsauer sieht in der Verlängerung des Programms einen "wichtigen Beitrag" der Bundesregierung, die Klimaschutzziele zu erreichen.
Quelle: http://www.deutsche-handwerks-zeitung.de - 28.01.2010
Aktualisiert: 06.07.2010