Energieausweis nach EnEV 2009
Wir berechnen Ihr Gebäude als freie Sachverständige.
Sie erhalten eine detailierte Erläuterung des Energieausweis.
- Seit dem Juli 2008 sind alle Hauseigentümer verpflichtet dem
Käufer oder Mieter einen Energieausweis auf Verlangen vorzulegen.
- Der Energieausweis zeigt den Energiebedarf für Heizung
und Warmwasser eines Gebäude auf.
- Wie bereits bei Haushaltsgeräten wird ein Energieverbrauch angegeben.
Der Energieausweis ermöglicht eine Bewertung der Immobilie.
Wie wird der Energieausweis erstellt?
- Die vorhandene Heiztechnik und die Qualität der Gebäudehülle erfasst
- Sie erhalten einen aussagekräftigen qualitativen Energieausweis
Verbrauchsorientierter Energieausweis
Beim Verbrauchsorientierten Ausweis werden die Verbräuche der letzten
drei Jahre zugrunde gelegt. Er zeichnet sich durch eine vereinfachte
Datenaufnahme aus, wobei lediglich Rechnungen oder Messungen zugrunde
gelegt werden.
Jedoch müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- das Gebäude besitzt mehr als vier Wohneinheiten
- der Bauantrag ist nach 1977 gestellt worden
- das Gebäude entspricht nachweislich der Wärmeschutzverordnung von 1977
Bedarfsorientierter Energieausweis
Beim Bedarfsorientierten Ausweis wird anhand der Gebäudehülle und der Anlagentechnik der Bedarf errechnet. Die Datenaufnahme geschieht durch Grundrisse und Baupläne. Durch die Gesetzesgrundlage der EnEV 2009 werden die hierin enthaltenen Bestimmungen nach der DIN V 4701-10 und DIN V 4708-6 oder Alternativ nach DIN V 18599 berechnet.
Die Datenerhebung der Gebäudehülle umfasst die Ermittlung der einzelnen Bauteilflächen (Außenwände, Dachflächen, Kellerdecke und Fenster je nach Abgrenzung der Hülle).
Die Datenaufnahme der Anlagentechnik erfolgt über die Erfassung der Heizanlage. Zusätzlich werden die solaren Gewinne über die Gebäudehülle erfasst.
- das Gebäude besitzt bis zu vier Wohneinheiten
- der Bauantrag ist vor 1977 gestellt worden
- das Gebäude entspricht nicht der Wärmeschutzverordnung von 1977
Wie lange gilt der Energieausweis?
Der Energieausweis gilt grundsätzlich 10 Jahre. Ein neuer Ausweis kann erstellt werden,
wenn aufgrund von Renovierungsarbeiten die Energieeffizienz verbessert wurde.
Energiepass oder Energieausweis?
Energiepass und Energieausweis bedeuten das gleiche.
In der EU-Richtlinie steht Energieausweis.