Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien - Ökostrom
Wird in zu errichtenden Gebäuden Strom aus erneuerbaren Energien eingesetzt, darf der Strom in den Berechnungen nach § 3 Absatz 3 und § 4 Absatz 3 von dem Endenergiebedarf abgezogen werden, wenn er
1. im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zu dem Gebäude erzeugt und
2. vorrangig in dem Gebäude selbst genutzt und nur die überschüssige
Energiemenge in ein öffentliches Netz eingespeist wird.
Es darf höchstens die Strommenge nach Satz 1 angerechnet werden, die dem berechneten Strombedarf der jeweiligen Nutzung entspricht.Frage:
Unter welchen Voraussetzungen darf Strom aus erneuerbaren Energien - Ökostrom bei Berechnungen nach der EnEV 2009 berücksichtigt werden?
Wie ist dabei vorzugehen?Antwort:
1. Auf Grund von § 5 EnEV darf bei zu errichtenden Gebäuden bei den Berechnungen nach § 3 Absatz 3 EnEV und § 4 Absatz 3 EnEV Strom aus erneuerbaren Energien - Ökostrom berücksichtigt werden, indem..........